Aufhebung der Coronaregelungen zum 1. März 2023 / Schreiben des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport

Liebe Schülerinnen und Schüler,
verehrte Erziehungsberechtigte,
sehr geehrte Ausbildungsbetriebe,

zum 1. März 2023 wurde die Corona-Verordnung Schule sowie die Corona-Verordnung absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen aufgehoben. Die Schulen wurden darüber in einem Ministeriumsschreiben informiert. Dieses können Sie hier einsehen:

MD-Schreiben-Aufhebung-der-Coronaregelungen

Im Folgenden möchte ich Sie kurz darüber informieren, inwieweit dadurch das Schulleben an der Kaufmännischen Schule Waiblingen betroffen ist:

  • Eine Befreiung von der Präsenzpflicht ist für Schülerinnen und Schüler nicht mehr möglich
  • Eine parallele Online-Beschulung ist nur noch bei einem längerfristigen krankheitsbedingten Ausfall möglich; diese muss bei der Schulleitung beantragt werden
  • Auch bei positiv getesteten Personen entfällt die Masken- und die Absonderungspflicht
  • An COVID-19 erkrankte Personen, die Krankheitssymptome haben, melden sich weiterhin krank und bleiben bis zum Abklingen der Symptome zu Hause
  • Die Sonderregelungen der Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung bleiben bis zum Ende des jetzigen Schuljahres bestehen (zumeist sind dies Zeitverlängerungen während den schriftlichen Prüfungen)

Die gesamte Schulgemeinschaft freut sich sehr, dass wir zunehmend unser normales, vor Corona übliches Schulleben wieder aufnehmen können.

Mit freundlichen Grüßen

Birgit Bürk, OStD´in

Schulleiterin


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