Automobilkauffrau/-mann

Berufsbeschreibung

Der Beruf Automobilkauffrau/-mann richtet sich an den kaufmännischen Anforderungen des Kfz-Gewerbes aus. Automobilkaufleute sind in Autohäusern, aber auch bei Automobilherstellern tätig. Sie erledigen an der Schnittstelle zwischen Handel und Werkstatt kaufmännische Aufgaben, vor allem in der Beschaffung, im Vertrieb bzw. Verkauf von Kraftfahrzeugen sowie von Teilen und Zubehör. Sie übernehmen die Buchhaltung, Kostenrechnung und Kalkulation sowie sachbearbeitend-organisatorische Aufgaben, z.B. in der Personalwirtschaft. Außerdem beobachten sie die Entwicklungen auf dem Markt und berücksichtigen die so gewonnenen Informationen bei der Planung und Durchführung von Marketingaktionen. Automobilkaufleute organisieren den Kundendienst und nehmen Wartungs- und Reparaturaufträge an. Im Vertrieb beraten sie Privat- und Geschäftskunden über Finanzdienstleistungsprodukte, erstellen Angebote und schließen Finanzierungs-, Kauf-, Leasing- oder Versicherungsverträge ab. Die unmittelbare Verkaufstätigkeit wird von Automobilverkäufer*innen übernommen. Hierzu gibt es eine spezielle Weiterbildungsmaßnahme. Eine Ausbildung zur/zum Automobilkauffrau/-mann bietet dabei eine hervorragende Grundlage. Aufstiegsmöglichkeiten bestehen unter anderem in einer Weiterbildung zum Betriebswirt im Kraftfahrzeuggewerbe .

Voraussetzungen

Da die Aufgabenbereiche der Automobilkaufleute stark kundenorientiert sind, ist Freude am Kontakt mit Menschen notwendig. Gesprächsführung und Kommunikationsfähigkeit entscheiden in hohem Maße, wie zufrieden der Kunde ist. Kenntnisse in technischen Reparaturvorgängen und betrieblichen Abläufen sind im Ausbildungs- und Berufsalltag erfolgreicher Automobilkaufleute von ebenso großer Bedeutung wie der Umgang mit Informations- und Kommunikationssystemen der Automobilwirtschaft.

Fächerangebot (Teilzeit, wöchentlich 13 Stunden)

  • Religion
  • Deutsch
  • Gemeinschaftskunde
  • Berufsfachliche Kompetenz in zwölf Lernfeldern: 
  • Den Betrieb präsentieren und die betriebliche Zusammenarbeit mitgestalten
  • Bestände und Erfolgsvorgänge erfassen und den Jahresabschluss durchführen
  • Teile und Zubehör beschaffen und lagern
  • Teile und Zubehör verkaufen
  • Werkstattaufträge entgegennehmen und kaufmännische Geschäftsprozesse organisieren
  • Neufahrzeuge disponieren und den Verkaufsprozess durchführen
  • Gebrauchtfahrzeuge disponieren und bereitstellen
  • Finanzdienstleistungen anbieten
  • Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen
  • Wertschöpfungsprozesse erfolgsorientiert steuern
  • Wirtschaftliche Einflüsse bei unternehmerischen Entscheidungen beurteilen und danach handeln
  • Kommunikationspolitische Maßnahmen gestalten
  • Projektkompetenz
  • Wahlpflichtbereich: Stütz- / Erweiterungsunterricht (wöchentlich 2 Stunden) Mindestens eine Stunde Englisch

Abschluss

Die Berufsschule endet nach drei Jahren (Ausbildungszeitverkürzung ist möglich). 

Die schriftliche Abschlussprüfung der Berufsschule wird gemeinsam mit der Kammer durchgeführt. 

Teil 1 der Abschlussprüfung findet im Mai des 2. Ausbildungsjahres statt. 

  • Prüfung: Warenwirtschafts- und Werkstattprozesse

Teil 2 der Abschlussprüfung findet planmäßig im Mai des 3. Ausbildungsjahres statt. Bei Ausbildungsverkürzung im November des 3. Ausbildungsjahres. 

Prüfungen: 

  • Deutsch
  • Gemeinschaftskunde
  • Wirtschafts- und Sozialkunde
  • Fahrzeugvertriebs- und Finanzierungsprozesse
  • Kaufmännische Unterstützungsprozesse.

Die mündliche Prüfung findet anschließend ausschließlich vor der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer statt.

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